Vorsorge

Das Ziel der Schwangerenvorsorge ist es, mütterliche und kindliche Risiken frühzeitig zu erkennen und Maßnahmen einzuleiten, um die Gesundheit von Mutter und Kind zu erhalten und zu schützen.

Jede Schwangere hat einen gesetzlichen Anspruch auf Schwangerenvorsorge.

Sie können die Vorsorgeuntersuchungen entweder bei einem Arzt, aber auch bei einer Hebamme durchführen lassen.

Bei einer normal verlaufenden Schwangerschaft finden die Routineuntersuchungen alle 4 Wochen statt, ab der 32. Schwangerschaftswoche dann 2-wöchentlich.

Was viele Frauen nicht wissen ist, dass auch eine Hebamme alle Untersuchungen (ausgenommen der Ultraschallkontrollen) durchführen darf, die die Mutterschaftsrichtlinien vorsehen. Also auch Blut- und Urinuntersuchungen, sowie Herztonüberwachung und Vitalzeichenkontrollen.

Die meisten Frauen nehmen aber nach wie vor für die Vorsorge Ihren Gynäkologen in Anspruch.

Doch in der letzten Zeit steigt (auch bei mir) die Nachfrage nach einer kombinierten Vorsorge, das heißt abwechselnd bei Arzt und Hebamme.

Es besteht einfach der Wunsch nach einer umfassenden Betreuung, die schon in der Schwangerschaft beginnt und sich bis zum Ende der Wochenbettzeit hinzieht.

In dieser Zeit möchte ich als Hebamme, Schwangere und Wöchnerinnen individuell beraten, betreuen und aufklären und lege dabei großen Wert auf ein vertrauensvolles Verhältnis.

Auch hier trägt die Krankenkasse alle Kosten.